Die Begutachtung von Gegenständen, Bauwerken oder Verfahrensabläufen dient zur Feststellung der Güte, der Originalität oder zur Ermittlung von Schadensursachen. Eine solche Begutachtung wird in der Regel von einem Sachverständigen durchgeführt, der auf den in Betracht kommenden Gebieten ein erfahrener Experte ist.
Haben Sie Fragen zur Begutachtung von Schäden oder einen konkreten Fall? Dann nehmen Sie mit unseren Fachleuten Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Dipl.-Ing. Andreas Haacker
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Anwendung und Prüfung von verstärkten, duroplastischen und thermoplastischen Kunststoffen.
Dipl.-Ing. Jörn Tarnowski
Sachverständiger nach der Verwaltungsvorschrift Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (VAwS) und Mitglied der Sachverständigen-Organisation Gewässerschutz e.V. (SOG).